Seit Januar 2009 gilt das EU-Gesetz der Überprüfungspflicht von Ortsfesten Regalsystemen aus Stahl, verstellbare Pallettenregale nach DIN EN 15635 und der berufsgenossenschaftlichen Richtlinie „Lagereinrichtungen und – Geräte“ ( BGR 234 ) sowie §10 der Betriebssicherheitsverordnung.

Die Jahresinspektion muss von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Fachkundig bedeutet, dass der Prüfer die Gesetzte, Verordungen, die Reglen der Berufsgenossenschaften und die europäischen Normen kennt.

Die Regalprüfung wird bei laufendem Betrieb durchgeführt. Hierbei wird jedoch darauf geachtet, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird.

 

Gegenstand der Prüfung sind folgende Leistungen:

  • visuelle Inspektion von der Bodenebene aus
  • Sichkontrolle auf Einhaltung der BGR 234 der gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • Sichtkontrolle von Regalteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Ermittlung der Schadensursache und Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Überprüfung der Regalbelasungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette
  • Erstellung eines Prüfberichtes

Prüfungsablauf:

Von ihrem Unternehmen wird ( von uns ) ein aktueller Grundrissplan erstellt. Alle Regalzeilen und jede einzelne Stütze in der jeweiligen Reihe werden auf diesem Plan gekennzeichnet. Dieser Plan bleibt bei ihnen und ist Bestandteil im Prüfordner. Im Protokoll erscheint nach Prüfung das beschädigte Teil als farblich markierter Mangel.

So kann jederzeit, ohne Probleme, die Beschädigung ( für Reparatur ) nachvollzogen werden. Bei grösseren Beschädigungen werden Fotos erstellt.

Durch unsere Fachkenntnisse können wir alle Regalsysteme überprüfen.